Das Mietrecht umfasst u.a. folgende Bereiche:
Vorrangiges Ziel des Mietrechts ist es, Fragen im Zusammenhang mit Mieterhöhungen, Mietverträgen, Kündigungen, Nachvermietungen oder Schadensersatzforderungen zu behandeln. Dieses gilt sowohl für Vermieter und Mieter als auch für das Wohnungsmietrecht und das Gewerbemietrecht.