Notar für Familien-, Erb-, Gesellschafts- und Immobilienrecht

IHR NOTAR IN NORTHEIM 


Seit dem Ausscheiden aus dem Notaramt von Herrn Rechtsanwalt und Notar a.D. Olaf Wiesemann zum 30.06.2022 aus Altersgründen, können Sie sich mit Ihren Notariatsangelegenheiten nun an Frau Rechtsanwältin und Notarin Karen Pollok wenden, mit der wir in Bürogemeinschaft zusammenarbeiten.

Im Notaramt befassen wir uns mit der Vorbereitung und Errichtung von Urkunden jeder Art. Dabei macht die fundierte juristische Beratung der Beteiligten den wesentlichen Schwerpunkt der Tätigkeit aus. Notarielle Tätigkeiten finden insbesondere im Bereich des Grundstücks- und Immobilienrechts, im Bereich des Erbrechts, im Familienrecht und im Bereich des Gesellschaftsrechts statt. 

Wir gestalten also verschiedenste Grundstücksverträge, Testamente und Erbverträge, Erbscheinanträge, Übertragungsverträge, Eheverträge, Gesellschaftsverträge, diverse unternehmensbezogene Urkunden im Bereich des Unternehmenskaufrechts und sorgen für die Abwicklung und den Vollzug der hier errichteten Urkunden. Sehr oft arbeiten wir bei der jeweiligen Vertragsgestaltung eng mit den jeweiligen Steuerberatern der Beteiligten zusammen.

Die notarielle Tätigkeit unterscheidet sich von der Arbeit des Anwalts insofern, als im Notariat keine einseitige Beratung oder Vertretung einer einzelnen Partei stattfindet, sondern die neutrale Beratung und Betreuung aller Beteiligten im Vordergrund steht. Ihre dementsprechend spezialisierten Ansprechpartner für die jeweils gewünschten notariellen Tätigkeiten finden Sie über die jeweiligen Beratungsfelder.


Immobilienrecht

Wir betreuen die Vermarktung der Immobilie bei Vermietung, Entmietung und Verpachtung, Erstellung des Exposés und der Verträge. Neben dem individuellen Entwurf des notwendigen Mietvertrag, Pachtvertrag und Leasingvertrag wird bei Bedarf auch die Vertragsgestaltung des Facility Management und die Immobilienbewertung übernommen.

Zu unseren Haupttätigkeitsgebieten im Immobilienrecht gehören:

  • Beurkundung von Grundstücks- und Wohnungseigentums-Kaufverträgen, Teilungserklärungen,
  • rechtliche Betreuung von Immobilien- und Bauprojekten im Inland

Für den Bereich Immobilienrecht ist in unserer Kanzlei verantwortlich ist Herr Olaf Wiesemann

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen sind integraler Bestandteil unserer Kernkompetenzen. Jedes Unternehmen, dass Rechtsbeistand im Gesellschaftsrecht benötigt, hat einen Anrecht auf unternehmerisch denkende Anwälte. Wir helfen Ihnen, erfolgreich zu sein, zeigen Wege auf und schaffen Sicherheit. Wir beraten Sie umfassend und kompetent in Fragen der Unternehmensgründung, in der -umstrukturierung, beim Unternehmenskauf.

Bei der Gründung einer Gesellschaft verfassen wir Verträge oder prüfen sie. Kapitalerhöhungen oder Umwandlungen gehören ebenso zu unseren Tätigkeiten wie die Beratung der Gesellschafter und Gesellschaftsorgane bei allen rechtlichen Fragen. Mit dem Aushandeln komplexer Vertragswerke sind wir ebenso vertraut wie mit der juristischen Risikoanalyse geplanter Vorhaben.

Erbrecht

Rund um das Thema Erbrecht kümmern wir uns kompetent, zuverlässig und diskret um die Gebiete:

  • Testament/ Erbverträge
  • Pflichtteilsstreitigkeiten
  • Erbscheinverfahren
  • Unternehmensnachfolge


Testament & Erbverträge

Mit dem deutschen Erbrecht kommt im Laufe seines Lebens fast jeder entweder als Erbe oder als Erblasser in Berührung. Die wenigsten Menschen haben sich zuvor mit dieser Situation auseinandergesetzt. Wer denkt schon gerne über den Tod nach? Oftmals führen solche Versäumnisse aber zu Zerwürfnissen in der Familie. Jedoch gerade im Erbrecht sind langwierige und unangenehme Streitigkeiten durch entsprechende rechtzeitige Vorsorge vermeidbar. Schwerpunkt meiner Beratung ist daher die Vermeidung von zukünftigen Rechtsstreitigkeiten.

Pflichtteilsstreitigkeiten

Im Todesfall steht den Kindern, dem Ehegatten und den Eltern des Verstorbenen ein sog. Pflichtteil am Erbe zu. Werden diese Pflichtteilsberechtigten durch Testament nicht oder nicht ausreichend bedacht, so ist der Ärger unter den Hinterbliebenen vorprogrammiert. Es ist daher ratsam, sich vor der Abfassung eines Testaments anwaltliche Beratung zu holen, um solche Streitigkeiten zu vermeiden. Wir helfen Ihnen gerne, ihren letzten Willen rechtssicher zu formulieren.
Sollten Sie selbst als Pflichtteilsberechtigter übergangen worden sein, so verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.

Familienrecht

Im Bereich des Familienrechts liegt der Schwerpunkt unserer notariellen Tätigkeit in der Erstellung von Eheverträgen und der vorausgehenden Beratung. Noch bis vor wenigen Jahren wurden solche Eheverträge fast ausschließlich in der Form der Gütertrennung geschlossen und hatten nicht selten die einseitige Benachteiligung der Ehefrau zur Folge. Die Rechtsprechung geht aber immer mehr dazu über, solche einseitigen Verträge für unwirksam zu erklären. Dies gilt nicht nur für neu abgeschlossene Eheverträge, sondern auch für Vereinbarungen von Eheleuten, die schon viele Jahre verheiratet sind.
Sollten Sie also für Ihre schon länger bestehende Ehe einen solchen Vertrag geschlossen haben, so wäre es sinnvoll, diesen Vertrag auf seine Wirksamkeit überprüfen zu lassen. Andernfalls kann es Ihnen passieren, dass der gesamte Vertrag im Trennungsfall als unwirksam behandelt wird.
Das moderne Verständnis eines Ehevertrages geht dahin, das der gesetzlich geregelte "Normalfall", also die sog. Zugewinngemeinschaft, sinnvoll modifiziert und den konkreten Bedürfnissen Ihrer eigenen Lebensverhältnisse angepasst wird. Dies kann häufig sinnvoll sein, beispielsweise wenn ein Ehegatte selbstständig ist und der andere in einem Beschäftigungsverhältnis arbeitet. Von besonderer Wichtigkeit ist eine solche Anpassung, wenn einer der Ehepartner ein Familienunternehmen führt oder demnächst übernehmen wird. Ohne eine für beide Seiten ausgewogene Regelung steht im Trennungsfall oft die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel.
Nehmen Sie unsere Beratung in Anspruch, damit wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie richtige Regelung treffen können.